Energielabel

Neben guten Gebrauchseigenschaften sind insbesondere ein niedriger Energie- und auch Wasserverbrauch wichtige Entscheidungskriterien für die Auswahl eines Elektrogroßgerätes. Das Energielabel (auch: Energieetikett, EU-Label, Energylabel) informiert seit 1996 genau darüber. Diese Verbraucherinformation ist gesetzlich vorgeschrieben und in Deutschland geregelt durch das Gesetz zur Energieverbrauchskennzeichnung (EnVKV). Alle in den Ausstellungs- und Verkaufsräumen aufgestellten Geräte müssen dieses Energielabel tragen.

Elektrogroßgeräte sind in der Zwischenzeit jedoch deutlich sparsamer geworden, daher befinden sich vor allem bei Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Geschirrspülern und elektrischen Backöfen die meisten Geräte in der besten Labelklasse A bzw. A+ oder A++ bei Kühl- und Gefriergeräten. Eine Revision war damit dringend nötig, sowohl um das Label als Hilfe zur Kaufentscheidung für Endverbraucher wieder sinnvoll zu machen als auch um der Industrie einen Anreiz für die Weiterentwicklung zu geben. Seit dem 20. Dezember 2010 kann das neue Energielabel – zuerst auf freiwilliger Basis – für die ersten drei Hausgerätegruppen sowie Fernsehgeräte verwendet werden. Aber erst ab Ende 2011 ist der Hersteller verpflichtet, die Geräte mit dem neuen Energielabel auszuliefern. Der Handel darf allerdings Geräte ohne Zeitbeschränkung abverkaufen, die er noch mit „altem“ Label im Verkaufsraum oder Lager stehen hat, er muss nicht umetikettieren.

Weitere Gerätegruppen werden nach und nach auf das neue Energielabel umgestellt, so dass es einige Jahre die alte und die neue Version nebeneinander gibt.

Bisheriges Label

Es handelt sich dabei um ein herstellerneutrales, farbiges Grundetikett mit einem gerätespezifischen Datenstreifen. Je nach Verbrauch werden die Geräte in Energieeffizienzklassen von A bis G eingeteilt, die zusätzlich farblich abgestuft sind: von A (grün = niedriger Energieverbrauch) über C (gelb) bis G (rot = hoher Energieverbrauch).

Der Verbraucher soll so auf einen Blick besonders sparsame Geräte erkennen können, das Label soll ihm als Orientierung und Vergleichsmöglichkeit beim Kauf neuer Haushaltsgeräte dienen.

Für folgende Hausgeräte gilt die Kennzeichnungspflicht:

  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Waschvollautomaten
  • Wäschetrockner
  • Waschtrockner
  • Geschirrspüler
  • Elektrische Backöfen

Im Wesentlichen enthält das Energielabel folgende Angaben:

  • Umweltrelevante Daten wie z.B. Strom- und Wasserverbrauch
  • Gebrauchseigenschaften wie z.B. Nutzinhalt, Fassungsvermögen, Wasch- und Schleuderwirkung.

Grafik: Beispiel „altes“ Energielabel

Sie sind Händler und benötigen die farbigen Grundetiketten?
Unter diesem Link können sie kostenlos angefordert werden: http://www.zvei.org/index.php?id=3121

Neues Label

Zunächst nur für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler

Bald stehen die ersten Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler mit A+++ im Handel: Das neue Energielabel mit den neuen Klassen A+, A++ und A+++ kann für diese ersten Gerätegruppen sowie Fernsehgeräte seit dem 20. Dezember 2010 – zuerst auf freiwilliger Basis – verwendet werden. Verpflichtend wird die neue Form des Energielabels erst Ende 2011.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Um einen Wiedererkennungseffekt zu erreichen, wurde das grundsätzliche Erscheinungsbild mit farbigen Balken für die sieben Klassen von dunkelgrün (hohe Effizienz) bis rot (niedrige Effizienz) beibehalten.
  • Neu: Bis zu drei neue Energieklassen, die den technologischen Fortschritt wiedergeben, sind möglich: A+, A++, A+++. Diese Erweiterung kommt allerdings nicht für alle neu gelabelten Geräte zum Tragen; so werden Fernsehgeräte z.B. zunächst mit den Klassen "A" bis "G" gelabelt.
  • Das neue Label enthält nur Piktogramme und ist somit sprachneutral.
  • Das neue Label wird zukünftig als ganzes jedem Gerät beigefügt, die Trennung zwischen neutralem Grundetikett und gerätespezifischem Datenstreifen entfällt.
  • Bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch oder Preis eines bestimmten Gerätemodells angibt, muss die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein. Die gleichen Bestimmungen gelten in sämtlichen technischen Werbeschriften wie beispielsweise in technischen Handbüchern oder in Broschüren der Hersteller, die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind.
  • Sofern das Geräusch für eine Produktgruppe ein wichtiges Merkmal ist, wird die Angabe auf dem Label verbindlich.

Hersteller können die neuen Label, zunächst freiwillig, seit dem 20. Dezember 2010 Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Geschirrspülern und Fernsehgeräten beilegen. Die Übergangsfrist endet nach einem Jahr. Grundsätzlich müssen Händler dasjenige Label anbringen, das ihm der Hersteller mit dem Gerät liefert. Allerdings sind sie nicht verpflichtet, Geräte, die mit dem alten Label versehen sind „umzulabeln“. Für alle anderen Gerätegruppen wird bis auf weiteres das alte Label weiterverwendet.

Grafik: Beispiel „neues“ Energielabel

Für beide Energielabel-Versionen gilt: Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Werte, die unter Laborbedingungen und in dem jeweilig spezifischen “Normprogramm” gemessen worden sind. Die tatsächlich entstehenden Verbrauchswerte im privaten Haushalt sind u.a. von der Nutzung und den Aufstellbedingungen abhängig.

Weitere Informationen zum Energielabel finden Sie unter den jeweiligen Gerätekategorien.

Online-Geräteberatung

Verbraucherinformation:

Energielabel

 

Die meisten angebotenen Haushaltsgroßgeräte müssen ein sogenanntes Energielabel tragen, auf dem u.a. der Energie-
verbrauch des Gerätes ablesbar ist. Für den Verbraucher eine wertvolle Information um sich für das richtige Gerät zu entscheiden.

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NEU:

Schulinformationen

 

Energiesparen geht uns alle an. Deshalb steht der sparsame Umgang mit Energie regelmäßig auf dem Stundenplan. Vor allem im Haushalt können Jugendliche dazu beitragen eine Menge Energie zu sparen.

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Die Initiative HAUSGERÄTE+ hat daher kostenlose Unterrichts-
materialen zu Kühlschrank, Waschmaschine & Co. entwickelt.

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