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Energielabel
Energielabel

© Miele

Energielabel

Neben guten Gebrauchseigenschaften sind insbesondere ein niedriger Energie- und auch Wasserverbrauch wichtige Entscheidungskriterien für die Auswahl eines Elektrogroßgerätes. Das Energielabel (auch: Energieetikett, EU-Label, Energylabel) informiert seit 1996 genau darüber. Diese Verbraucherinformation ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt in der gesamten Europäischen Union. Alle in Ausstellungs- und Verkaufsräumen aufgestellten Geräte aber auch im Internet zum Verkauf angebotene Geräte müssen dieses Energielabel tragen. Je nach Verbrauch werden die Geräte in Energieeffizienzklassen eingeteilt, die zusätzlich farblich abgestuft sind: von grün = niedriger Energieverbrauch über gelb bis rot = hoher Energieverbrauch. Der Verbraucher soll so auf einen Blick besonders sparsame Geräte erkennen können, das Label soll ihm als Orientierung und Vergleichsmöglichkeit beim Kauf neuer Haushaltsgeräte dienen.

Für folgende Hausgeräte gilt die Kennzeichnungspflicht

  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Waschvollautomaten
  • Wäschetrockner
  • Waschtrockner
  • Geschirrspüler
  • Elektro- und Gas-Backöfen
  • Dunstabzugshauben

Staubsauger: Das Staubsauger-Energielabel darf seit dem 19. Januar 2019 nicht mehr verwendet werden. Die entsprechende Verordnung wurde auf Grund eines Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG) für nichtig erklärt.

Folgende Informationen bietet das Energielabel

  • Umweltrelevante Daten wie z.B. Strom- und Wasserverbrauch
  • Gebrauchseigenschaften wie z.B. Nutzinhalt, Fassungsvermögen, Schleuderwirkung.
  • Das grundsätzliche Erscheinungsbild mit farbigen Balken von grün = hohe Effizienz bis rot = niedrige Effizienz sorgt für einen hohen Wiedererkennungswert.
  • Meist sind sieben Energieeffizienzklassen möglich.
  • Das Label enthält nur Piktogramme und ist somit sprachneutral.
  • Bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch oder Preis eines bestimmten Gerätemodells angibt, muss die Energieeffizienzklasse des Produktes deutlich erkennbar sein. Die gleichen Bestimmungen gelten in sämtlichen technischen Werbeschriften wie beispielsweise in technischen Handbüchern oder in Broschüren der Hersteller, die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind.
  • Sofern das Geräusch für eine Produktgruppe ein wichtiges Merkmal ist, ist die Angabe auf dem Label verbindlich.

Achtung

Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Werte, die unter Laborbedingungen und in dem jeweilig spezifischen “Normprogramm” gemessen worden sind. Die tatsächlich entstehenden Verbrauchswerte im privaten Haushalt sind u.a. von der Nutzung und den Aufstellbedingungen abhängig.

Label-Vielfalt

Elektrogroßgeräte sind seit den 90er Jahren jedoch deutlich sparsamer geworden, daher wurde das Energielabel mehrfach umgestaltet.

Zuletzt waren bei Haushaltsgeräten die sparsamsten Geräte meist in der Klasse A+++ zu finden.

Seit März 2021 verschwinden schrittweise die „Plus“-Klassen

Das Energielabel wird modernisiert, das hat die Europäische Union 2017 beschlossen. Die auffälligste Änderung ist die Rückkehr zur einheitlichen Energieverbrauchsskala mit den Klassen A bis G. Grundsätzlich bleibt das Erscheinungsbild mit der siebenstufigen Farbskala von Rot bis Grün aber erhalten. Alle bestehenden Label werden nach und nach umgestellt.

Kühl- und Gefriergeräte, Weinkühlschränke, Geschirrspülern Waschmaschinen, Waschtrockner, Fernseher und Monitore sowie Lampen tragen mittlerweile ein Energielabel mit den Energieeffizienzklassen A bis G. A ist somit die beste Klasse. Wäschetrockner werden ab Juli 2025 ebenfalls auf die Klassen A bis G umgestellt.

Energielabel: Aktuelle Energieeffizienzklassen nach Produktgruppen

Auf dem Energielabel sind meist sieben Energieeffizienzklassen dargestellt. Die beste Klasse variiert zwischen A und A+++, je nach Produktgruppe. Bei Haushaltsgeräten sind viele Klassen für Neugeräte gar nicht mehr zugelassen! Da sie die Mindestanforderungen der europäischen Ökodesign-Verordnungen nicht erfüllen, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Diese Klassen sind grau schraffiert dargestellt.

Stand: März 2024

Energieeffizienzklassen

1 Bei Abluftrocknern ist Klasse C noch erlaubt. Ab Juli 2025 wird umgestellt auf die Klassen A bis G.
2 Staubsauger-Energielabel darf seit 19. Januar 2019 nicht mehr verwendet werden: Verordnung (EU) 665/2013 wurde auf Grund eines EuG-Urteils für nichtig erklärt. Leistungsaufnahme darf max. 900 W betragen.

Weitere Informationen zum Energielabel finden Sie unter den jeweiligen Gerätekategorien.

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