Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Verfallsdatum
Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum zu entsorgen ist meist nicht nötig, denn sie sind häufig noch gut verwendbar. Insbesondere Lebensmittel im Kaltlagerfach (0-Grad-Fach) bleiben deutlich länger frisch. Vor dem Verzehr sollten Lebensmittel aber geprüft werden: Augen, Nase und Zunge sind hier gute Kontrolleure.
Im Gegensatz zum MHD steht das Verbrauchsdatum auf leicht verderblichen Lebensmitteln: „…zu verbrauchen bis…“. Dieses ist wörtlich gemeint: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden und es gehört tatsächlich in den Abfall. Daher Verbrauchsdatum und MHD nicht verwechseln!